Herzlich Willkommen!
Das moderne Familienrecht regelt
die verschiedensten Formen des Zusammenlebens zwischen nichtehelichen Lebenspartnern, Eheleuten, Eltern und Kindern in Patchwork-Familien und eheähnlichen Partnerschaften, aber auch
die klassischen Fragen von Adoption und Betreuung über Scheidung und Unterhalt von Partnern und Kindern bis hin zum Versorgungsausgleich und Zugewinn sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Für Sie ergeben sich daraus zum Beispiel Fragen wie:
- Welche Vorteile hat die Heirat bzw. die Verpartnerung?
- Brauche ich einen Ehevertrag bzw. einen Vertrag zwischen Lebenspartnern?
- Welche Vorsorgeregelung sollte ich bei einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft treffen?
- Was wird aus meinem Ehepartner/Lebenspartner und meinen Kindern, wenn mir etwas zustößt?
- Wer kommt für den Unterhalt meines Kindes während der Ausbildung auf?
- Wie berechnet sich der Unterhalt für Expartner und Kinder?
- Was bedeutet: gemeinsames Sorgerecht? Wer hat welche Rechte und Pflichten?
- Soll ich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht abschließen?
Unsere Informationsseite soll Ihnen die Möglichkeit bieten, sich im Schlagwortregister einen Überblick über familienrechtliche Begriffe zu verschaffen. In der Rubrik “Häufig gestellte Fragen” finden Sie noch weitere Antworten.
Als erfahrene Rechtsanwälte im Familienrecht und Erbrecht bieten wir Ihnen individuelle und kreative Antworten und Lösungen auf Ihre Fragen und Probleme. Bei der Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerverträgen und den damit verbundenen erbrechtlichen Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei ein Notar zur Verfügung. Auch die nicht unerheblichen steuerlichen Einflüsse haben wir im Blick und arbeiten deshalb eng mit Steuerberatern zusammen.
Wir beraten Sie gern, wenn es darum geht, für Ihre Fragen und Probleme eine optimal auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Lösung zu finden. Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere Homepage.