Ein Kind hat auch nach Abbruch des Studiums einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn es seine Obliegenheit, die von ihm avisierte Ausbildung zielstrebig und planvoll aufzunehmen und durchzuführen, nicht (nachhaltig) verletzt.
Nach Ansicht des OLG berücksichtigt eine vom AG versagter Anspruch auf Unterhalt gem § 1610 II BGB, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil nach Treu und Glauben [...]
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