Wenn geschiedene Mütter wieder heiraten, verlieren sie ihren eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Mann. Dies gilt ebenso für ledige Mütter, die heiraten. Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die gesetzliche Vorschrift, die ausdrücklich nur für geschiedene Frauen gilt, auch auf ledige Mütter anzuwenden ist.
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