Ende des Unterhaltsanspruches

Wenn geschiedene Mütter wieder heiraten, verlieren sie ihren eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Mann. Dies gilt ebenso für ledige Mütter, die heiraten. Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die gesetzliche Vorschrift, die ausdrücklich nur für geschiedene Frauen gilt, auch auf ledige Mütter anzuwenden ist.

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Gleicher Unterhaltsanspruch für ledige Mütter

Auch zur Dauer des Betreuungsunterhalts für ledige Mütter wird eine grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet: Nach § 1615 l BGB kann die ledige Mutter vom Kindesvater Unterhalt für die Betreuung eines Kindes längstens bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verlangen. Gegen diese gesetzliche Regelung klagte eine ledige Mutter, die ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt sieht: geschiedene Mütter haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum 15. Lebensjahr des Kindes.

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